Neonazis wegen Schlägerei verurteilt

Südostschweiz

Drei Wochen nach einer wüsten Massenschlägerei sind am Donnerstag zwei Neonazis aus der Schweiz in Liechtenstein zu sieben Monaten Gefängnis verurteilt worden. Absitzen müssen die Rechtsextremen die Strafen aber nicht.

Vaduz. – Das Landgericht in Vaduz wandelte drei der sieben Monate Gefängnis in Geldstrafen von je 1800 Franken um, vier Monate wurden bedingt auf drei Jahre verhängt. Die Angeklagten aus den Kantonen Schwyz und Zürich wurden nach dem Prozess aus der Untersuchungshaft entlassen.

Zwei Schwerverletzte

Der Hauptangeklagte, ein 23-jähriger Rechtsextremer und Mitglied der Musikgruppe «Amok», wurde wegen Raufhandel, Widerstand gegen die Staatsgewalt und Sachbeschädigung schuldig gesprochen. Dem 22 Jahre alten Mitangeklagten konnte nur Widerstand gegen die Staatsgewalt nachgewiesen werden. Er fasste aber die gleiche Strafe, weil er einschlägig vorbestraft ist. Die Angeklagten waren laut Staatsanwaltschaft Rädelsführer an der Massenschlägerei unter Rechtsextremen und türkischstämmigen Besuchern des Oktoberfestes vor knapp drei Wochen im liechtensteinischen Mauren. Angezettelt worden war die Prügelei von 20 bis 30 mit Steinen und Stöcken bewaffneten Rechtsradikalen aus der Schweiz und Liechtenstein.

Ein Polizist wurde durch einen Stein am Hinterkopf schwer verletzt. Er erlitt ein offenes Schädel-Hirn-Trauma. Ein Festbesucher trug durch Schläge und Tritte gegen den Kopf einen zweifachen Bruch des Augenhöhlenknochens davon.

Die Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen. Gegen weitere Verdächtige wird in einem separaten Verfahren ermittelt. Die Liechtensteiner Polizei und die Regierung haben nach dem Vorfall angekündigt, den Druck auf die rechte Szene zu erhöhen. Die Polizei war über den Aufmarsch der Rechtsradikalen am Fest in Mauren nicht informiert.