SRF. In der Schweiz sind Hakenkreuze und ähnliches zurzeit nicht grundsätzlich verboten. Doch eine Vorlage für ein Verbot ist im Parlament hängig.
Im Gegensatz zu Deutschland sind Nazisymbole in der Schweiz nicht grundsätzlich verboten. Das könnte sich aber bald ändern: Anfang Mai hatte sich der Nationalrat mit grosser Mehrheit für ein solches Verbot ausgesprochen. Der Ständerat hat sich noch nicht mit dem Vorstoss befasst.
Das Bundesamt für Justiz hatte jedoch bereits im letzten Dezember vor Herausforderungen bei der Umsetzung gewarnt. So sei die Liste von Nazisymbolen, die häufig aus Zahlen oder Abkürzungen bestehen, lang und der Bezug zum Nationalsozialismus ist nicht bei allen Symbolen derart klar wie beim Hakenkreuz.
Die Zeichen und Symbole würden sich zudem konstant weiterentwickeln, sagt Extremismus-Experte Samuel Althof: «Die Symbole werden teils kryptisch und schwer verständlich. Man müssten das Gesetz immer wieder anpassen.» Das Resultat wäre eine Art endloses Katz- und Mausspiel.
Häufung von Nazisymbolen
Grundsätzlich findet es Althof richtig, solche Symbole zu verbieten. Zu viel Hoffnung dürfe man sich aber nicht machen. Gerade auch, weil moderne Rechtsextreme inzwischen in der Regel gänzlich ohne solche Symbole auskommen. Sie wollen in den politischen Diskurs einsteigen und nicht als Rechtsextreme erkannt werden.
Wer an Coronademos mit einem Judenstern herumläuft, auf dem ungeimpft steht, hat schlicht keine Ahnung davon, was sich im Zweiten Weltkrieg abgespielt hat.
Marianne Binder-Keller Mitte Nationalrätin aus dem Aargau
Dennoch gab es in den letzten Jahren eine Häufung von Nazisymbolen im öffentlichen Raum, zu sehen waren sie etwa an Coronademonstrationen.
Die Gräueltaten der Nationalsozialisten würden zunehmend in Vergessenheit geraten, sagt Mitte-Nationalrätin Marianne Binder-Keller, die den Vorstoss für ein Verbot von Nazisymbolen eingereicht hat: «Wer an Coronademos mit einem Judenstern herumläuft, auf dem ungeimpft steht, hat schlicht keine Ahnung davon, was sich im Zweiten Weltkrieg abgespielt hat.»
Heutige Rechtslage
Bereits heute kommt es unter gewissen Umständen zu einer Verurteilung: Dann nämlich, wenn Nazisymbole dazu verwendet werden, eine fremdenfeindliche Ideologie zu verbreiten. Ein generelles Verbot von Nazisymbolen sei grundsätzlich umsetzbar, heisst es im Bericht des Bundesamtes für Justiz.
Gemäss Damir Skenderovic, Professor für Zeitgeschichte an der Universität Freiburg, müsste man sich dazu auf eine Liste von Symbolen einigen, die verboten werden sollen. Er zeigt sich zuversichtlich, dass dies gelingt: «In diesem Bereich wird sehr viel Forschung betrieben, auch in anderen Ländern. Diese Vorarbeit könnte bei einem allfälligen Verbot solcher Symbole in der Schweiz genutzt werden.»
Für Skenderovic hätte ein Verbot von Nazisymbolen auch eine grosse gesellschaftliche Bedeutung – es wäre ein klares Zeichen gegen das Vergessen der Gräueltaten während des Zweiten Weltkrieges.