Blick. Wer Nazi-Symbole verwendet oder verbreitet, soll künftig dafür bestraft werden können. Der Nationalrat hat sich für ein ausnahmsloses Verbot von Nazi-Symbolik im öffentlichen Raum ausgesprochen.
Wer Nazi-Symbole verwendet oder verbreitet, soll künftig dafür bestraft werden können. Der Nationalrat hat sich für ein ausnahmsloses Verbot von Nazi-Symbolik im öffentlichen Raum ausgesprochen.
Die Motion von Marianne Binder-Keller (Mitte/AG) wurde am Donnerstag mit 141 zu 42 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen. Stimmt auch der Ständerat zu, muss der Bundesrat die Verwendung von nationalsozialistischen Gesten, Parolen, Grussformen, Zeichen und Fahnen sowie von Schriften, Ton- oder Bildaufnahmen oder Abbildungen, welche solche Kennzeichen darstellen oder enthalten, verbieten und unter Strafe stellen.
Ordnungsbussen bei Verstössen
Anfang Jahr hatte bereits die Rechtskommission des Nationalrats ein Spezialgesetz vorgeschlagen, auf dessen Grundlage Verstösse gegen dieses Verbot geahndet werden können. Bei Verstössen gegen das Verbot sollen demnach Ordnungsbussen ausgesprochen werden.
Ein mögliches Verbot rechtsextremer Symbolik in der Schweiz sei grundsätzlich ein gutes Zeichen, sagte Extremismusexperte Samuel Althof in einem kürzlich veröffentlichten Interview mit den Tamedia-Zeitungen. Die direkte Wirkung sei aber beschränkt. «Man darf sich nicht der Illusion hingeben, dass ein solches Verbot Rechtsextremismus eindämmen könnte.»
Es gelte aber, die berechtigten Ängste etwa der jüdischen Gesellschaft ernst zu nehmen. «Ein Verbot macht am meisten Sinn, wenn wir dieses eng formulieren und auf nationalsozialistische Symbole beschränken, verbunden mit klar und hart definierten Strafen», sagte Althof.
Bund sieht Umsetzung als «Herausforderung»
Die Umsetzung eines generellen Verbots von nationalsozialistischen und rassistischen Symbolen in der Schweiz wäre «eine grosse Herausforderung», wie das Bundesamt für Justiz kürzlich in einem Bericht schrieb. Insbesondere sei fraglich, ob die nötige Bestimmtheit der Norm gefunden werden könne. Die bestehende Gesetzeslage auf Stufe Bund und Kantone sei für die meisten Situationen bereits ausreichend. Dieser Meinung ist auch der Bundesrat.
Das Parlament hat bislang auf ein totales Verbot rassistischer Symbole verzichtet, insbesondere wegen der Schwierigkeit einer Definition der zu verbietenden Symbole. Aktuell sind Symbole nur strafbar, wenn damit für eine rassistische Ideologie geworben wird. (SDA)