Aargauer Zeitung. Am Samstag versammelten sich etwa zwanzig Personen beim Regierungsgebäude in Aarau. Es handelte sich um eine Aktion der rechtsextremen Gruppierung «Junge Tat». Die Polizei löste die Demo auf und zeigte die Teilnehmer wegen Verstössen gegen das Vermummungsverbot an. Einer kassierte zudem ein dreimonatiges Rayonverbot für die Stadt Aarau.
Am Samstagnachmittag kurz nach 13 Uhr versammelten sich rund zwanzig Personen beim Regierungsgebäude in Aarau. Sie zündeten rote und blaue Rauchpetarden und hissten auf dem Balkon des Gebäudes ein Transparent mit der Aufschrift «Kündigung an die Regierung». Hinter der Aktion steht die rechtsextreme Gruppierung «Junge Tat», wie Posts in deren Social-Media-Kanälen zeigen.
Die vermummten Demonstrierenden installierten auf dem Aargauerplatz zudem eine Tafel, auf der es hiess: «Der Regierung wurde gekündigt. Das Regierungsgebäude wird nun als Re-Migrationszentrum verwendet.» Zudem verteilten die Rechtsextremen vor Ort auch Flyer, wie aus einer Mitteilung der Kantonspolizei Aargau hervorgeht.
Demonstration war nicht bewilligt, Polizei löste sie rasch auf
Auf der Website der «Jungen Tat» heisst es, die Aktion sei wegen des Falls Windisch durchgeführt worden. Dort müssen 49 Mieterinnen und Mieter ihre Wohnungen räumen, weil der Besitzer einen Neubau plant und der Kanton die Liegenschaft für die nächsten drei Jahre als Asylunterkunft nutzen will.
Am Samstag waren laut Mitteilung der Kantonspolizei umgehend mehrere Patrouillen vor Ort. Die Polizei löste die unbewilligte Kundgebung auf und konnten mehrere Personen anhalten. Die angehaltenen Demoteilnehmer wurden einer Personenkontrolle unterzogen und bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.
Teilnehmer wegen Verstoss gegen Vermummungsverbot angezeigt
Bei der Demonstration wurde gemäss Mitteilung niemand verletzt, und es entstand auch kein Sachschaden. Dennoch müssen mehrere Teilnehmer mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, wie Polizeisprecher Dominic Zimmerli auf Nachfrage sagt: «Sie werden wegen Verstössen gegen das Vermummungsverbot zur Anzeige gebracht.»
Grundlage dafür ist das kantonale Polizeigesetz, darin heisst es: «Wer sich bei bewilligungspflichtigen Versammlungen und Demonstrationen oder bei sonstigen Menschenansammlungen auf öffentlichem Grund durch Vermummung unkenntlich macht, um sich dadurch der Strafverfolgung zu entziehen, wird mit einer Busse von bis zu Fr. 5000.– bestraft.»
Keine Anzeigen wegen Landfriedensbruch – aber ein Rayonverbot
Anzeigen wegen Landfriedensbruch gibt es laut Zimmerli nicht – dafür besteht keine Rechtsgrundlage, weil es bei der Demonstration weder zu Gewalt gegen Personen, noch zu Sachbeschädigungen am Regierungsgebäude kam. Zimmerli sagt aber: «Falls noch illegale pyrotechnische Gegenstände zum Vorschein gekommen sind, würde auch wegen dieses Straftatbestands eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft erstattet.»
Mindestens einer der Teilnehmer wurde mit einem Rayonverbot für die Stadt Aarau belegt, wie aus einem Tweet hervorgeht. Der 20-jährige T. L. (Name der Redaktion bekannt) aus dem Westaargau schrieb auf Twitter: «Regierung wütend, jetzt 3 Monate Aarau-Verbot.»
Auf die Nachfrage eines anderen Users bestätigte der Rechtsextreme, der auf Twitter als «vorstadaktivist» auftritt, dass er ein dreimonatiges Rayonverbot für die ganze Stadt Aarau kassiert habe.