Aargauer Zeitung. Der erstinstanzlich wegen Rassendiskriminierung verurteilte SVP-Politiker Naveen Hofstetter sagt im «Zofinger Tagblatt», er trete aus der Geschäftsleitung der Kantonalpartei aus. SVP-Aargau-Präsident Andreas Glarner hält fest, man habe mit Hofstetter nur die Sistierung seiner Mitgliedschaft im Führungsgremium vereinbart.
«Wir haben mit Naveen Hofstetter ein Gespräch geführt und vereinbart, dass er bis zum Vorliegen des definitiven Urteils nicht mehr der Geschäftsleitung angehört», teilte Kantonalpräsident Andreas Glarner am Parteitag der SVP Aargau am Mittwochabend mit. Hofstetter war am Montag vom Bezirksgericht Zofingen wegen Rassendiskriminierung verurteilt worden, deshalb werde seine Mitgliedschaft im Führungsgremium vorerst sistiert, sagte Glarner.
Hofstetter selber äussert sich am Donnerstag im «Zofinger Tagblatt» ebenfalls zu dieser Frage – allerdings sprach er nicht von einer Sistierung. Nach der Sitzung der Geschäftsleitung habe der Präsident der SVP Rothrist den Austritt aus diesem Gremium verkündet, berichtet die Zeitung. «Nach internen Diskussionen habe ich mich zu diesem Schritt entschlossen», sagt der 40-Jährige. Als Grund gibt er an:
«Um einerseits mich selbst zu schützen und andererseits der Partei keinen Schaden zuzufügen.»
Über die Zukunft seiner anderen parteiinternen Ämter will sich Hofstetter in den nächsten Tagen Gedanken machen. SVP-Aargau-Präsident Glarner bleibt auf Nachfrage dabei, dass mit Hofstetter kein Austritt, sondern nur eine Sistierung seiner Mitgliedschaft vereinbart worden sei.
Hofstetter will Schuldspruch wegen Rassendiskriminierung anfechten
Glarner sagte am Dienstag im «TalkTäglich» bei Tele M1, nach einem rechtskräftigen Schuldspruch wäre Hofstetter in der Geschäftsleitung nicht mehr tragbar. Noch am Mittwochmorgen sagte auch Hofstetter, dass ein Rücktritt für ihn nur in Frage komme, wenn er rechtskräftig verurteilt werde. Und dies ist nicht der Fall, denn der SVP-Politiker wird das Urteil wohl anfechten:
«Für meinen Verteidiger und mich ist nach wie vor klar, dass ich unschuldig bin, ich werde wohl in Berufung gehen.»
Grund für die Verurteilung war eine Reihe von Facebookposts vom letzten August, in dem er afrikanischen Flüchtlingen generell Pädophilie vorwarf und homosexuelle Paare als «unnatürliche Partnerschaften» bezeichnete. Das Ganze spielte sich im Rahmen der Abstimmung zur «Ehe für alle» ab.
Vor Gericht argumentierten Hofstetter und sein Verteidiger, dass sich der 40-Jährige in einer politischen Debatte geäussert habe. Die fraglichen Worte seien unglücklich gewählt gewesen – aber keinesfalls rassistisch motiviert oder diskriminierend und mit dem Ziel, zu Hass aufzurufen, wie dies die Staatsanwaltschaft Hofstetter in der Anklageschrift vorwarf.
Rassistische Attacken auf Hofstetter nach dem Urteil
Bereits vor Gericht gab Hofstetter an, dass er nach den Posts und rund um die Anzeige heftige Reaktionen und teilweise gar Drohungen erhalten habe. «Die Reaktionen richten sich häufig gegen meine Hautfarbe. Normalerweise ignoriere ich das – bin eigentlich grosszügig – und reiche keine Anzeige ein», so Hofstetter am Montag vor Gericht.
Heftige Reaktionen erhielt er auch nach der Verurteilung: «Mir haben Leute aus der ganzen Schweiz geschrieben und teilweise sämtliche Grenzen überschritten. Etwa mit der Frage, wann ich mich zuletzt richtig mit Seife gewaschen habe.» Naveen Hofstetter überlegt sich nun, ob er solche Bemerkungen künftig ebenfalls strafrechtlich verfolgen lassen soll.