Woran die Untersuchung gegen eine Neonazi-Band scheiterte

Tages-Anzeiger.

«Synagogen sollen brennen wie einst in besten Tagen» – ist das freie Meinungsäusserung? US-Behörden sagen Ja.

Die Band nennt sich «Mordkommando», sie singt auf ihrem 2014 produzierten Album von «Bomben auf Wiedikon» und droht Schweizer Politikerinnen wie der Zürcher Stadtpräsidentin Corine Mauch: «Du fühlst dich sicher, doch du bist längst im Visier.» Die Neonazi-Band ist anonym, ihre Mitglieder unbekannt.

Im November 2016 wurden zwei Lieder der Band auf der Videoplattform-Youtube veröffentlicht, woraufhin der Schweizerische Israelitische Gemeindebund und mehrere weitere Betroffene Anzeige gegen unbekannt wegen Drohung und Rassendiskriminierung erstatteten. Die Zürcher Justiz eröffnete schliesslich eine Untersuchung. Jetzt ist klar, weshalb die Zürcher Justiz vergangenen Dezember die Untersuchung einstellen musste.

Auch Google gibt Daten nicht heraus

Die Ermittler scheiterten an den US-Behörden, wie die NZZ heute Mittwoch schreibt. Die Zeitung hatte Einblick in die Einstellungsverfügung der Zürcher Behörden. Um herauszufinden, wer die Lieder auf Youtube veröffentlichte, reichte die Zürcher Staatsanwaltschaft ein internationales Rechtshilfeersuchen beim US-amerikanischen Justizdepartement ein.

Aus den USA kam schliesslich ein negativer Entscheid. Zwei Gründe führten die Behörden an. So gehe erstens aus dem Gesuch nicht hervor, ob für die in den Texten erwähnten Personen konkrete Gefahr bestehe, und zweitens würden die Texte durch das verfassungsmässig garantierte Recht auf freie Meinungsäusserung geschützt sein. Textinhalte wie «Synagogen sollen brennen wie einst in besten Tagen» und «Schweizer Bürger an die Waffen, die Schweine sollen bezahlen», wie sie die NZZ zitiert, fallen also aus Sicht der US-amerikanischen Behörden unter die freie Meinungsäusserung.

Auch ein weiterer Versuch des Israelitischen Gemeindebundes, die Daten auf freiwilliger Basis von Youtube beziehungsweise dessen Mutterkonzern Google zu erhalten, scheiterte. Sowohl der Israelitische Gemeindebund als auch die Zürcher Staatsanwalt bedauern die US-Entscheide. Der stellvertretende Leitende Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft II und Leiter der Abteilung Cybercrime bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich sagt in der NZZ: «Dass die krassen Aussagen von den US-Behörden für mit der Redefreiheit vereinbar gehalten werden, ist nicht nachvollziehbar.»