Zürcher Unterländer.
Bezirksgericht Hinwil Bei einem Neonazi war es im Rahmen eines deutschen Ermittlungsverfahrens im Frühling 2019 zu einer Hausdurchsuchung in seiner damaligen Wohnung in Rüti gekommen. Dabei stiess man auf zwei Seriefeuergewehre, eine Pistole und über 2000 Schuss Munition. Alles Dinge, die der Mann nicht hätte besitzen dürfen. Zudem hatte sich der Deutsche Monate später auf Facebook bagatellisierend über einen Zeitungsbericht über eine Überlebende des Konzentrationslagers Ausschwitz geäussert.
Zehn Jahre Einreiseverbot in die Schweiz
Vor einer Woche fand am Bezirksgericht Hinwil der Prozess gegen den Mann statt – nun liegt das Urteil vor: Schuldspruch wegen mehrfachen Vergehens gegen das Waffengesetz, Freispruch vom Vorwurf der Rassendiskriminierung. Der 32-Jährige wurde zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten verurteilt. Es handelt sich dabei um eine bedingte Strafe mit einer Probezeit von vier Jahren. Mehr schmerzen als dürfte den Mann eine weitere Sanktion: Das Bezirksgericht verweist ihn für zehn Jahre des Landes. Zudem hat er die Verfahrenskosten von über 14’000 Franken zu tragen. Eine recht hohe finanzielle Belastung für den gelernten Koch, der seit mehreren Monaten wieder in seinem Heimatland Deutschland wohnt, arbeitslos ist und von monatlich 750 Euro Hartz-IV-Arbeitslosenentschädigung lebt.
In einer Medienmitteilung vom Dienstagmorgen zum noch unbegründeten Urteil schreibt das Bezirksgericht Hinwil, der Erwerb und Besitz der gefährlichen Waffen und der grossen Mengen an Munition führe zu einem Verschulden, das man als «alles andere als leicht» eingestuft habe. Dass es bei der eingeklagten Rassendiskriminierung zu einem Freispruch kam, erklärt das Gericht damit, dass die Kommentierung auf Facebook «sehr unterschiedlich interpretiert werden kann». Da der vorliegende Kommentar als nicht direkt rassistisch betrachtet wurde «und weil das Gesetz nur das ‹gröbliche Verharmlosen› unter Strafe stellt», habe man keinen Schuldspruch fällen können.
Staatsanwalt wollte längere Landesverweisung
Das Urteil entspricht in seiner härtesten Sanktion weitgehend der Forderung des Staatsanwaltes. Er hatte eine zur Hälfte vollziehbare Freiheitsstrafe von 32 Monaten verlangt und vor allem eine Landesverweisung von 14 Jahren – fast das Maximum dessen, was rechtlich möglich ist.
Am Prozess begründete der Staatsanwalt seinen hohen Strafantrag damit, dass er auch andere Menschen abschrecken wolle, «die es mit dem Waffengesetz nicht so genau nehmen». Denn die in Rüti gelagerten Waffen hätten möglicherweise bei «Terror- oder Amoktaten» eingesetzt werden sollen, spekulierte er. Der Verteidiger hatte einen Freispruch von der Rassendiskriminierung verlangt und für die Verurteilung wegen des Waffenbesitzes eine tiefe, bedingte Geldstrafe von 1000 Franken.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es ist davon auszugehen, dass es weitergezogen wird. (ehi)