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Die blosse Anwesenheit an der Demo reicht für eine Verurteilung eines 25-Jährigen wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte. Dieses Urteil des SVP-Einzelrichters ist wegweisend: Rund 20 weitere Teilnehmer der «Basel Nazifrei»-Demo vom 24. November 2018 müssen noch vor Gericht.
An der «Basel Nazifrei»-Demo am 24. November 2018 kam es zu Scharmützeln mit der Polizei. Auch die passive Teilnahme reicht für eine Verurteilung wegen Drohung und Gewalt gegen Beamte.
Darum gehts
- Ein 25-jähriger Teilnehmer einer unbewilligten Demo gegen Rechtsradikale in Basel wurde wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte verurteilt.
- Eine aktive Teilnahme an den Ausschreitungen konnte ihm nicht nachgewiesen werden, die passive Teilnahme reiche aber aus, befand das Gericht.
- Das Urteil des Richters ist wegweisend: Mindestens 20 weiteren Teilnehmer der gleichen Demo drohen nun ebenfalls Schuldsprüche und bedingte Freiheitsstrafen.
Basels Antifa-Szene hat ein neues Feindbild: Strafrichter Marc Oser. Der Strafgerichtspräsident, der SVP-Mitglied ist, hat am Dienstag ein wegweisendes Urteil gefällt und einen 25-jährigen Aktivisten wegen seiner blossen Teilnahme an der nicht bewilligten «Basel Nazifrei»-Demonstration vom 24. November 2018 wegen Landfriedensbruch und Gewalt und Drohung gegen Beamte schuldig gesprochen und zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt. Bei der Demo kam es zu Scharmützeln mit der Polizei, es flogen Flaschen, Steine und Gummigeschosse.
Eine aktive Beteiligung an den Gewalthandlungen konnte dem Beschuldigten nicht nachgewiesen werden. «Mein Mandant wurde verurteilt, weil er ein Transparent gehalten hat», sagte Verteidiger Daniel Wagner nach dem Urteilsspruch sichtlich verärgert gegenüber dem «Regionaljournal» von SRF. Der 25-jährige Aktivist machte denn auch keinen Hehl aus seiner Teilnahme an der unbewilligten Demo gegen eine bewilligte Kundgebung der Rechtsextremen Partei Pnos. «Ich wollte meine antifaschistische Position vertreten», sagte er vor Gericht.
Das reichte Oser für einen Schuldspruch in allen Punkten. Die blosse Teilnahme an der Demo, an der es zu Ausschreitungen kam, begründet damit bereits eine Mittäterschaft. Ob der Beschuldigte selbst Steine geworfen hat, ist irrelevant. War er dabei, übte er also zumindest passive Gewalt gegen die Polizei aus. Für Anwalt Wagner ist klar: «Dieses Urteil soll abschreckend wirken.» Wer künftig an einer unbewilligten Demonstration teilnimmt, muss mit einer Verurteilung rechnen. «Wirft einer einen Stein, sind alle mitschuldig», so Wagner.
Jetzt droht eine Schuldspruch-Lawine
Das Urteil des SVP-Richters ist wegweisend. Wegen der Teilnahme an der gleichen Demonstration sind noch rund 20 Personen angeklagt und etwa 30 Verfahren noch bei der Staatsanwaltschaft hängig. Damit ist klar: Auch andere Beschuldigte, denen nur «passive Teilnahme» an den Scharmützeln mit der Polizei vorgeworfen wird, müssen mit Schuldsprüchen und bedingten Freiheitsstrafen rechnen. «Die Chance, dass andere Richter anders urteilen werden, ist jetzt relativ klein», sagt Wagner.
Gegen das Urteil hat er Berufung angemeldet. Ob er es wirklich weiterzieht, behält sich Wagner aber noch vor, zuerst will er die schriftliche Urteilsbegründung studieren. Ein Weiterzug ist allerdings auch ein finanzielles Risiko. «Eigentlich müsste man», meint Wagner. Aber dazu bräuchte es wohl einen Sponsor.