Nazisymbole in der Schweiz. Die Schweiz hat mehr als ein Symbolproblem.

Tachles.

Über zehn Jahre nach dem letzten Anlauf wird das Verbot nationalsozialistischer Symbole wieder Thema – eine Einordnung der Vorstösse und Expertenmeinungen.

Ende 2021 erregten gleich zwei Vorstösse im Nationalrat die Aufmerksamkeit der Medien. Mittlerweile sind es drei mit gemeinsamem Ziel: Symbole des Nationalsozialismus zu verbieten. Bereits 2003 wurde eine Petition zu diesem Zweck eingereicht. Die Debatten in National- und Ständerat dauerten bis 2010. Das Ganze endete damit, dass ein Verbot als für «nicht umsetzbar» eingeschätzt und die Idee versenkt wurde. In den Jahren danach kam das Thema mehrmals auf, 2014 forderte eine Petition, dass der Hitlergruss unter Strafe gestellt werde, 2019 reichte SP-Nationalrat Angelo Barille die Motion «Verbot der öffentlichen Verwendung von extremistischen, gewaltverherrlichenden und rassistischen Symbolen» ein. Beide Anläufe scheiterten. Mit zunehmendem Antisemitismus aufgrund der Pandemie oder auch des Erstarkens rechtspopulistischer Politiker und Parteien weltweit war es nur eine Frage der Zeit, bis Hitlergrüsse und Hakenkreuze wieder vermehrt in der Öffentlichkeit auftauchen würden.

Irgendwann reicht es
Dieser Umstand war gleich für zwei Parlamentarierinnen zu viel des Bösen. Marianne Binder-Keller, Mitte-Nationalrätin, reichte am 3. Dezember eine Motion im Nationalrat ein, in der sie die Forderung nach einem Verbot von Symbolen des Nationalsozialismus erneuert hat (vgl. tachles 49/21). Gabriela Suter, Binder-Kellers Ratskollegin von der SP, reichte, entgegen Medienberichten, nicht Ende September, sondern am 17. Dezember gar eine parlamentarische Initiative mit gleichem Ziel ein. Weshalb zwei Vorstösse zum selben Thema? Während das Kernanliegen, ein Verbot von Nazi-Symbolen, dasselbe ist und auch die Motivationen der Nationalrätinnen sich ähneln – für beide war das Mass an Toleranz gegenüber der doch offenen Darstellung von Nazi-Symbolen voll –, gibt es eine Reihe feiner wie auch grösserer Unterschiede. Binder-Keller etwa verlangt mit ihrer Motion vom Bundesrat die Schaffung einer eigenständigen gesetzlichen «Grundlage, welche die Verwendung von in der Öffentlichkeit bekannten Kennzeichen des Nationalsozialismus, namentlich von Gesten, Parolen, Grussformen, Zeichen und Fahnen sowie von Gegenständen, welche solche Kennzeichen darstellen oder enthalten, wie Schriften, Ton- oder Bildaufnahmen oder Abbildungen, in der realen und digitalen Öffentlichkeit verbietet und unter Strafe stellt» – ein konkreter Deliktkatalog also. Im Gespräch mit tachles Anfang Dezember erklärte Binder-Keller ihre Motivation: «Unstatthafte Holocaust-Vergleiche sind nicht neu, sie nehmen jedoch auf erschreckende Weise zu. Die Vergleiche von Ungeimpften mit jüdischen Menschen im Dritten Reich, die in Konzentrationslagern ermordet wurden, die Vergleiche von Massnahmen zur Bekämpfung einer Pandemie mit dem Naziterror und auch die antisemitischen Verschwörungs-theorien zeugen von einer Geschichtslosigkeit und einer Geschichtslüge, denen man keine Chance lassen darf.» Ihrem Vorstoss räumt sie gute Chancen ein, denn: «Das Parlament hat kürzlich die Schaffung eines Holocaust-Denkmals beschlossen und in Anbetracht der Schwere und der Einmaligkeit des Holocausts hoffe ich, dass dieser Ansatz nun den Bundesrat zum Handeln bewegt.» Zudem falle die «mangelnde Bestimmtheit der Straftat», einer der Gründe, die vor über zehn Jahren zur Verhinderung eines Verbots führten, weg. Da der Bundesrat vor Ende der Wintersession nicht auf die Motion eintrat, entschied sich Suter, wie sie tachles gegenüber mitteilte, dazu, ihre parlamentarische Initiative einzureichen. Diese ist breiter gefasst und direkt ans Parlament gerichtet. Suter fordert von den Räten eine Ergänzung des Strafgesetzbuches, sodass «die öffentliche Verwendung oder Verbreitung von rassendiskriminierenden Symbolen, insbesondere Symbolen des Nationalsozialismus, oder Abwandlungen davon, wie Fahnen, Abzeichen, Embleme, Parolen oder Grussformen, oder Gegenstände, die solche Symbole oder Abwandlungen davon darstellen oder enthalten, mit Busse bestraft wird, auch wenn sie ohne Werbecharakter gezeigt werden». Die Initiative zielt also nicht nur auf Nazi-, sondern alle rassendiskriminierenden Symbole ab, lässt jedoch die explizite Erwähnung des digitalen Raumes weg. Einer der wesentlichsten Unterschiede ist aber, dass Binder-Kellers Motion nicht die Antirassismus-Strafnorm tangiert, sondern explizit ein eigenständiges Verbot fordert, während Suters Initiative, insbesondere in der Begründung, direkt einen Bezug zum Artikel 261bis und entsprechender Rechtsprechung herstellt. Die Rechtskommission des Nationalrats hat nun ein Jahr Zeit, sich mit der Initiative auseinanderzusetzen. Auch Barille griff nach seinem gescheiterten Anlauf 2019 zu schwererem Geschütz und reichte am 16. Dezember eine parlamentarische Initiative ein, die ein Verbot von «der Allgemeinheit gut bekannten Symbolen» fordert, die als Propagandamittel des Nationalsozialismus und anderer Vereinigungen, die auf «die systematische Herabsetzung oder Verleumdung von Angehörigen einer Rasse, Ethnie oder Religion» ausgerichtet sind.

GRA und EKR engagiert
Sowohl die Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus (GRA) als auch die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) übten 2010 Kritik am Entscheid des Bundesrats aus, Hitlergruss und Hakenkreuz nicht zu verbieten. Insbesondere das Argument der Nicht-Umsetzbarkeit wurde angeklagt. Diese Haltung bestätigen beide Organisationen auch hinsichtlich der jüngsten Vorstösse gegenüber tachles. GRA-Geschäftsleiterin Dina Wyler sagt: «Dass gleich drei Vorstösse eingereicht wurden, zeigt die gesellschaftspolitische Relevanz der Thematik. Bis anhin reagierte der Bundesrat eher zurückhaltend und aus unserer Sicht unbefriedigend. Daher begrüsst die GRA die Wiederaufnahme und Diskussion dieses hochaktuellen Problems.» Seit mehreren Jahren bringt sich die GRA zur Frage der Strafbarkeit von offensichtlich ideologisch-rassistischen Symbolen aktiv ein, macht in ihrer Öffentlichkeitsarbeit immer wieder darauf aufmerksam und steht als Sekretariat der parlamentarischen Gruppe gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit Politikerinnen und Politikern in dieser Thematik beratend zur Seite. EKR-Präsidentin Brunschwig Graf gibt sich distanzierter: «Das Ziel beider Vorstösse, dass niemand mehr rassistische Symbole verwendet, ist im Prinzip zu begrüssen.» Da heute jedoch, «viele offene Fragen bestehen, in welcher Form am besten mit der Problematik der Verwendung rassistischer Symbole in der Öffentlichkeit umgegangen werden sollte», werde sich die EKR an einer Plenarsitzung grundsätzlich mit dieser Fragestellung befassen.

Aus Präventionssicht keine Lösung
Samuel Althof, Psychologe und Experte in der Präventionsarbeit, beschäftigt sich seit mehr als zwei Jahrzehnten mit Rechtsextremismus. Der Gründer und Leiter der Fachstelle Extremismus und Gewaltprävention schaut durch zwei Brillen auf die Idee eines Symbolverbots: «Stimmt das Parlament einem Verbot zu, ist dies als Willensbekundung zu werten, dass wir hier in der Schweiz niemanden dulden, der sich offen zum Gedankengut des Nationalsozialismus bekennt. Dies ist ja grundsätzlich wunderbar. Es gibt daneben aber noch eine operative oder Problemlösungsebene. Aus dieser Perspektive ist ein Verbot nicht tauglich.» Althof erklärt, was er damit meint: «Personen aus extremistischen Kreisen zu suchen und aufzufinden würde – aus Sicht der Präventionsarbeit – mit einem Verbot von Symbolen schwieriger werden, was letztendlich unsere Arbeit erschweren würde.» Würden Symbole verboten, so Althof, würden Extremisten einfach neue schaffen, was einerseits zu einem kontinuierlichen Anpassungsbedarf der entsprechenden Rechtsnormen führen würde und andererseits – und hier warnt Althof – zu einem falschen Gefühl der Sicherheit, weil man die bekannten Symbole nicht mehr oder viel seltener sehe. Mit Blick über die Grenze sagt Althof: «In Deutschland, wo sehr strikte Verbote herrschen, ist die Extremismus-Situation weitaus gefährlicher als in der Schweiz.» Die Anziehungskraft von zur Schau gestellten Symbolen beurteilt er als «marginal», wobei dieses Thema ebenfalls höchst komplex ist. Der Umgang mit extremistischen, rassendiskriminierenden und nationalsozialistischen Symbolen stellt sich als hoch komplexe Pro-blematik heraus. Eine beste Lösung scheint es nicht zu geben. Die beiden Vorstösse sorgen jedoch zumindest dafür, dass sich Bundesrat und Parlament mit dem Problem auseinandersetzen müssen. Jaschar Dugalic