Luzerner Zeitung.
Die Luzerner Polizei stoppte am Samstagabend ein Konzert der rechtsextremen Band «Kraftschlag »in Wolhusen. Zwei Bandmitglieder mussten die Schweiz sofort verlassen.
«Kraftschlag» ist eine 1989 gegründete Rechtsrock-Band aus Norddeutschland, die in neonazistischen Kreisen bekannt ist. Sie pflegt gemäss Internetrecherchen enge Beziehungen zu dem in Deutschland verbotenen Neonazi-Netzwerk «Blood and Honour». In den Liedern der Band wird häufig offen der Nationalsozialismus verherrlicht und zu zum Teil rassistisch motivierter Gewalt gegen Ausländer und Angehörige anderer Subkulturen aufgerufen.
150 Personen besuchten Konzert
Diese Band ist am vergangenen Samstag im Raum Steinhuserberg in der Luzerner Gemeinde Wolhusen aufgetreten. Rund 150 Personen haben die Veranstaltung besucht. Das teilte die Luzerner Polizei gestern mit. Pikant: Gegen die Bandmitglieder – in diesem Fall zwei Personen – wurde vom Bundesamt für Polizei (Fedpol) eine Einreisesperre verhängt. Sie hätten also gar nicht in die Schweiz einreisen dürfen. Weil die Luzerner Polizei Hinweise hatte, dass die Band ein Konzert veranstaltet, hat sie am Samstagabend die Polizeipatrouillen verstärkt. Gegen Abend zeichnete sich Wolhusen als Veranstaltungsort ab, nachdem mehr und mehr Autos vorgefahren sind.
Gemäss Christian Bertschi, Sprecher der Luzerner Polizei, sei man bezüglich des Konzerts der Neonazi-Band in engem Austausch mit anderen Polizeikorps der Schweiz gewesen – so auch mit jener im Wallis. Dort hätte «Kraftschlag» zusammen mit zwei anderen Bands aus der Rechtsrock-Szene ursprünglich auftreten sollen. Kurz zuvor, am Freitagabend, haben die Organisatoren den Anlass jedoch abgesagt, wie das Onlineportal watson.ch berichtete.
Die Luzerner Polizei hat das Konzert gestoppt und zwei der Bandmitglieder ausser Landes verwiesen. Christian Bertschi: «Die Abreise vom Konzertgelände ist ohne Zwischenfälle und gesittet verlaufen.»
Schon 2017 wurde Neonazi-Konzert kurzerhand verlegt
Nun hat die Luzerner Polizei Untersuchungen in die Wege geleitet. Es geht darum, zu ermitteln, ob im Zusammenhang mit der Konzertveranstaltung – nebst der verbotenen Einreise – Gesetzesverstösse erfolgt sind. So könnte die Band etwa gegen das Antirassismusgesetz verstossen haben, sollte sie Lieder mit rechtsradikalem Inhalt gesungen haben.
Es ist nicht das erste Mal, dass diese Szene im Kanton Luzern für Aufruhr sorgt. Bereits 2017 wurde ein Konzert in letzter Minute von einem anderen Veranstaltungsort nach Willisau verlegt.