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Veranstaltungen mit extremistischem Hintergrund sollen in Zukunft im Kanton St.Gallen verboten werden. Die Regierung schickt dazu eines Anpassung des Polizeigesetzes in die Vernehmlassung.
Im Toggeburg ging 2016 das grösste Neonazi-Konzert über die Bühne, das es in der Schweiz je gab. Tausende Neonazis aus ganz Europa trafen sich in Unterwasser, um gemeinsam zu feiern. Die Regierung will nun eine gesetzliche Grundlage schaffen, um solche Veranstaltungen mit extremistischem Hintergrund im Kanton St.Gallen verbieten zu können.
Gesetz ist veraltet
«Gestützt auf eine polizeiliche Generalklausel, hätten wir schon damals die Veranstaltung in Unterwasser verbieten oder auflösen können», sagt Regierungsrat Fredy Fässler, Vorsteher vom Sicherheits – und Justizdepartements. «Trotzdem sind wir der Meinung, dass diese Klausel eine relativ schwache gesetzliche Grundlage bietet und zudem noch veraltet ist.» Wolle man also auf Nummer Sicher gehen, brauche es eine spezifische gesetzliche Grundlage und diese wolle man nun schaffen.
Events mit Hitlergruss werden verboten
Die Bedingungen, damit ein solches Verbot in Kraft treten kann, seien ziemlich eng, sagt Fredy Fässler. «Eine Veranstaltung ist dann verboten, wenn sie mit den demokratischen und rechtsstaatlichen Grundlagen nicht vereinbar ist. Gleichzeitig muss der Event die Bevölkerung in Angst und Schrecken versetzen.» Dies wäre damals in Unterwasser laut Fredy Fässer der Fall gewesen. «Wenn 6000 Neonazis den Hitlergruss an einem Konzert machen, dann ist die Veranstaltung klar verboten.»
Hilfe für Stalkingopfer
Die Gesetzesvorlage geht jetzt in die Vernehmlassung. «Ich rechne damit, dass die Auswertung der Vernehmlassung spätestens nächsten Frühling dem Rat übergeben werden kann», sagt Fredy Fässler. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis 31. Dezember 2018.
Unter anderem soll das Polizeigesetz auch zum Schutz von Stalkingopfer ausgebaut werden. Mit einem Nachtrag könnte die Polizei bei einem Stalkingfall schneller intervenieren, Personen wegweisen und Rückkehrverbote aussprechen.