Die Wochenzeitung.
Die Basel-nazifrei-Prozesse sorgen aufgrund der harten Urteile schweizweit für Aufsehen. Nun zeigen geleakte Mails: Unter den RichterInnen kam es vor den Prozessen zu heiklen Unterredungen.
Acht Monate Gefängnis für eine junge Frau, der man lediglich ihre Anwesenheit bei den Ausschreitungen nachweisen konnte. Sieben Monate Gefängnis auf Bewährung für einen 25-Jährigen, weil er ein Transparent gehalten haben soll. Die Urteile gegen TeilnehmerInnen der Basel-nazifrei-Proteste, die im November 2018 stattgefunden haben, sind hart. So hart, dass nicht nur die VerteidigerInnen der Justiz vorwerfen, die Urteile seien politisch motiviert, auch zahlreiche Medien und unabhängige JuristInnen kritisierten die Unverhältnismässigkeit der verhängten Strafen.
Weil sie dem Gericht Befangenheit vorwerfen, stellten verschiedene VerteidigerInnen der insgesamt über fünfzig Angeklagten Ausstandsgesuche, die in erster Instanz abgelehnt wurden. Ihr Begehren erhält nun neuen Aufwind: Der WOZ wurden gerichtsinterne E-Mails zugespielt, die nahelegen, dass die RichterInnen voreingenommen in die Prozesse gingen. Konkret erhebt ein ordentlicher Richter in einem E-Mail, das an alle RichterInnen des Basler Strafgerichts ging, harte Vorwürfe: «Mit Erschrecken musste ich von einem der Präsidien vernehmen (ein ‹Versprecher›), dass es am Strafgericht Basel-Stadt anscheinend eine Absprache unter den Präsidien gegeben hat, mit ‹linksextremen DemonstrantInnen› eine gewisse Schiene zu fahren (…). Ich erinnere hiermit alle eingehend an ihre richterliche Unabhängigkeit!»
Gerichtspräsident René Ernst bestreitet in seinem Antwortmail, dass man versucht habe, sich auf eine Linie zu einigen: «Darum ging es zu keinem Zeitpunkt.» Er räumt jedoch ein: «Tatsächlich gab es unter den Präsidien Diskussionen (…) Es ging dabei einerseits um organisatorische Belange, ob die Verfahren getrennt geführt oder unter bestimmten Umständen zusammengelegt werden sollten, und andererseits um rechtliche Fragen: So wurde unter uns diskutiert, ob Stein-, Flaschen- und Büchsenwürfe gegen die Polizeikette als versuchte schwere Körperverletzung (KV) oder als versuchte einfache KV zu würdigen seien, oder ob ein solches Verhalten unter Umständen von Art. 260 und/oder 285 StGB (Landfriedensbruch / Gewalt und Drohung gegen Beamte, Anm. der Redaktion) konsumiert werde. Es ging also um eine möglichst gleiche rechtliche Qualifikation von analogen Sachverhalten. Einigen konnten wir uns freilich nicht.»
Schmaler Grat
Auch auf Anfrage betont Ernst: «Dass wir uns über juristische Fragen austauschen, scheint mir naheliegend und normal zu sein (…). Daraus abzuleiten, es würden verbindliche Abmachungen existieren, ist abwegig (…).» Doch unabhängige JuristInnen beurteilen das von Ernst eingeräumte Vorgehen keineswegs als harmlos. So sagt etwa Peter Albrecht, ehemaliger Strafgerichtspräsident und emeritierter Professor für Straf- und Strafverfahrensrecht an der Universität Basel: «Das ist eine äusserst brisante Geschichte.» Man müsse klar unterscheiden zwischen Diskussionen und dem Versuch, sich auf eine Linie zu einigen. «In diesem Fall muss man Letzteres vermuten.»
Auch der ehemalige Bundesrichter Niklaus Oberholzer betont: Der Grat zwischen zulässigen Diskussionen und Absprachen, die die richterliche Unabhängigkeit infrage stellten, sei schmal. Zwar sei nachvollziehbar, dass man bei einer Prozessreihe wie dieser versuche, vergleichbare Ereignisse gleich zu bewerten. Doch wendet er sofort ein: «Der grosse Streitpunkt ist dann aber, was sind gleichwertige Ereignisse? Ein nicht weit geworfener Stein ist anders zu bewerten als einer, der bewusst in die Nähe eines Menschen geschleudert wird.»
Angst vor einem Leak
Oberholzer sagt weiter: Wenn sich RichterInnen vor Prozessen austauschten, bestehe immer die Gefahr, dass sie mit einer Haltung in die Verhandlung gingen. «Und das widerspricht dem Prinzip der Verhandlung, während der sich jeder der Angeklagten so wie die Verteidigung vor der richterlichen Urteilsberatung frei zu allen Belangen äussern können.» Oberholzer schliesst daraus: «Die heutigen Diskussionen hätten wohl vermieden werden können, wenn die Basler Prozesse von allem Anfang gemeinsam geführt worden wären; denn dann gäbe es auch keinen Anlass für einen vorhergehenden Austausch und auch nicht für die eingereichten Ausstandsbegehren.» Es ist dasselbe Argument, das die VerteidigerInnen seit Beginn der Prozesse ins Feld führen. Der Basler Anwalt Andreas Noll, der mehrere Angeklagte verteidigt, sagt: Die jüngsten Entwicklungen zeigten nur noch deutlicher, dass sein derzeit beim Appellationsgericht hängiges Ausstandsverfahren berechtigt sei. Noll glaubt: «Inzwischen rechtfertigen die Fakten einen Ausstand klar.» Zumindest aber müsse das Gericht nun die Protokolle der entsprechenden Präsidialtreffen herausrücken.
Gerichtspräsident Ernst behauptet: Solche gebe es nicht. Die Diskussionen seien in den Kaffeepausen geführt worden, an verschiedenen Tagen und in unterschiedlicher Besetzung. Ganz wohl scheint es Ernst nicht zu sein. Sein E-Mail an die GerichtskollegInnen schliesst er mit einem Appell: «Ich hoffe (…) darauf, dass diese Geschichte nicht an die Öffentlichkeit durchsickert.» Schliesslich befinde man sich in einem Richterwahlkampf, «und wenn solche Unwahrheiten in die falschen Kanäle gelangen, kann enormer Schaden entstehen».